Transparenz und Kontrolle
Der Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V. ist Mitglied des Deutschen Spendenrat e.V.
Die Ziele des Spendenrats sind u.a.:
- Für Transparenz gegenüber den Spendenden und der interessierten Öffentlichkeit zu sorgen
- Den ordnungsgemäßen treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen
- Die Einhaltung ethischer Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern
- Spendende und spendensammelnde Körperschaften vor unlauterer Spendenwerbung zu schützen
Durch die Unterzeichnung einer Erklärung haben wir uns verpflichtet, hohe Qualitätsstandards einzuhalten. Wir legen unsere Strukturen, unsere Tätigkeit und unsere Finanzen im Rahmen eines Geschäfts- und Finanzberichts jährlich und transparent offen. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft jährlich die Übereinstimmung unserer Buchhaltung und unseres Jahresabschlusses mit den gesetzlichen Vorschriften und den von dem Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IdW) festgelegten Standards sowie die Einhaltung unserer Selbstverpflichtungserklärung gegenüber dem Deutschen Spendenrat e.V..
Gemäß den Richtlinien des Deutschen Spendenrats bestätigen wir,
- dass wir keine Spenden an andere Organisationen weiterleiten
- dass keine Mitglieder- oder Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betrieben wird
- dass der Verkauf, die Vermietung oder der Tausch von Mitglieder- oder Spendenadressen und Bieten oder Zahlen von Provisionen im Rahmen der Festlegung der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. für die Einwerbung von Zuwendungen unterlassen wird
- dass unsere Mitarbeiter*innen entsprechend den Vergütungsregelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) bezahlt werden
- dass Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen nicht gewährt werden.
In unserer Satzung ist festgelegt, welche Organe des Vereins die Arbeit des Vorstands kontrollieren:
- Der aus mindestens sechs Personen bestehende, ehrenamtlich tätige Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand. Er hat ein unbeschränktes Auskunfts- und Informationsrecht. Dem Aufsichtsrat obliegt auch die Bestellung und Abberufung des Vorstands.
- Der Aufsichtsrat selbst wird von der Mitgliederversammlung, dem höchsten Organ des Vereins, alle zwei Jahre gewählt.
- Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
- Der Vorstand arbeitet im Rahmen eines Jahresbudgets, das nach Vorlage des Wirtschafts- und Investitionsplans durch den Vorstand vom Aufsichtsrat beraten und beschlossen wird.
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